Hygiene

Die HYGIENE ist ein zentrales Element unserer täglichen Arbeit in PRAXIS und DIALYSE.

Alle für eine fachärztlich-nephrologische Praxis und eine Dialyseabteilung relevanten hygienischen Vorgaben und Arbeitsanweisungen sind im Vorfeld in einem zentralen Dokument, dem sog. Hygieneplan, festgelegt worden und nach dessen Angaben richten sich die Mitarbeiter bei ihren Tätigkeiten. Die Vorgaben in diesem Hygieneplan richten sich dabei nach bundesweit von den Fachgesellschaften festgelegten Regelungen aus.

So sind beispielsweise für jeden Ort und jeden Arbeitsbereich in der Praxis die zu benutzenden Desinfektionsmittel mit Namen, Anwendungsart und Einwirkzeit genau vorbestimmt:
Wann muss desinfiziert werden? Wer führt dies durch? Mit welchem Desinfektionsmittel muss dies geschehen? Wie lange und in welcher Konzentration muss es angewendet werden?
Das betrifft die Reinigung von Böden und Flächen, aber auch die Händedesinfektion und Instrumenten- und Maschinendesinfektion.

In der Regel werden Sie bei uns nicht „per Handschlag“ begrüßt. Damit soll die Übertragung von Bakterien und Viren minimiert werden – das reduziert auch Ihr Ansteckungsrisiko!

An vielen Stellen in unserer Praxis und Dialyse werden Sie Desinfektionsmittel-Spender finden, die zur Händedesinfektion des Personals, aber auch der Patienten und z.B. Taxisfahrer / Transporteure benutzt werden. Auch Sie sind herzlich zur Mitbenutzung eingeladen und aufgefordert!
Die notwendige, wiederkehrende Reinigung und Aufbereitung dieser Desinfektionsmittel-Spender selbst ist wiederum nochmals in einer speziellen Hygienerichtlinie festgelegt.

Wenn Patienten von speziellen Erregern besiedelt oder infiziert sind (wie z.B. multiresistente, schwierig zu therapierende Bakterien mit Unempfindlichkeiten gegen verschiedene Antibiotika: MRSA, MRGN), müssen sie und werden sie bei uns besonders behandelt. Dies kann eine räumlich getrennte Behandlung in einem Isolierzimmer beinhalten oder auch das Tragen von Handschuhen, Mundschutz und Schutzkittel durch das Personal (und ggf. die Patienten). Deshalb werden auch alle Dialyse- und Lipidapheresepatienten bei Erstbehandlung und nach Aufenthalt in einem Krankenhaus oder im außereuropäischen Ausland einem Suchtest (MRSA-Screening) unterzogen.
Auch bei der Hämodialyse von Patienten mit einer speziellen Form der Leberentzündung, der Hepatitis C, werden bestimmte hygienische Maßnahmen nötig und von uns ergriffen, unter anderem erhalten sie eine „eigene“ Dialysemaschine.

Als ein weiteres Beispiel kann die Überwachung von und der Umgang mit Dialysekathetern gelten. Das sind dünne, weiche und biegsame Kunststoffschläuche, die mittels einer kleinen Operation (im Krankenhaus) durch die Haut bis in die rechte Vorkammer des Herzens geführt werden. Wegen der besonderen Infektionsanfälligkeit sind die Vorgehensweisen bei Dialysekathetern für unser Pflegepersonal Schritt für Schritt in Arbeitsanweisungen festgelegt, werden kontinuierlich geschult und auf Einhaltung überprüft. Auch wird bei jeder Dialysebehandlung der Infektionszustand („frei von Infektion“ oder „leichte Reizung“ etc.) kontrolliert und schriftlich in Übergabeprotokollen festgehalten.

Speziell fortgebildetes Personal gewährleistet, dass die HYGIENE-Maßnahmen auf aktuellstem Stand bleiben und fortlaufend überarbeitet werden. Es sorgt auch für die kontinuierliche Überwachung der Hygienestandards, welche schriftlich festgelegt werden, und deren Einhaltung durch alle Mitarbeiter.
So sind zwei unserer Ärzte durch entsprechende, zweijährlich zu wiederholende, Fortbildungen bei der zuständigen Ärztekammer (ÄKWL) und anderen Institutionen als sog. Hygienebeauftragter Arzt ausgewiesen. Auch zwei Pflegekräfte haben die qualifizierenden Fortbildungen zu sog. Hygienebeauftragten in der nephrologischen Pflege erfolgreich absolviert und aktualisieren regelmäßig auf Fortbildungen ihr Wissen.

Unsere nephrologische Praxis und Dialyseabteilung wird durch die Mitarbeiter der Abteilung für Krankenhaushygiene der Märkischen Kliniken Lüdenscheid beraten und es finden regelmäßige Begehungen unserer Standorte in Lüdenscheid und Plettenberg statt. Deren Ergebnisse werden in Protokollen schriftlich festgehalten und die Verbesserungsempfehlungen von uns gewissenhaft umgesetzt.
Routinemäßige Begehungen unserer Standorte auch durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes des Märkischen Kreises sind wie prinzipiell für alle Arztpraxen auch für uns selbstverständlich und haben bis heute in regelmäßigen Abständen ohne Beanstandungen und mit guten Ergebnissen stattgefunden.